Case- und Entlassmanagement
Was passiert nach dem Krankenhausaufenthalt
Eine individuelle, bestmögliche und lückenlose Anschlussversorgung für unsere Patienten liegt uns am Herzen.
Gerne kommen wir den gesetzlichen Verpflichtungen nach und bereiten Ihre Entlassung vor, wenn Sie dies wünschen.
Das Ziel des Case- und Entlassmanagements ist es, Ihnen bei Notwendigkeit eine lückenlose Anschlussversorgung zu organisieren, selbstverständlich immer in enger Abstimmung mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen.
Nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten wird entschieden, ob und welche Rehamaßnahmen in Abhängigkeit von Diagnose, Alter und Selbsthilfefähigkeit des Patienten und Entscheidung des Kostenträgers eingeleitet werden kann.
Unser Case- und Entlassmanagement kooperiert mit Kostenträgern wie Krankenkassen, Rentenversicherungen und Pflegekassen, mit ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten, Reha-Kliniken, Geriatrischen Reha-Kliniken und Sozialdiensten anderer lokaler Krankenhäuser.
Das Case- und Entlassmanagement unterstützt Sie und Ihre Angehörige bei:
- Organisation und Beantragung der medizinischen Rehabilitation
- Individuelle Beratung bei Fragen zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gemäß SGB V und SGB XI
- Hilfestellung bei Anträgen auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Organisation häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
- Auf Wunsch Kontaktherstellung mit ambulanten Pflegediensten,
- Haushaltshilfen oder Hausnotrufsystemen
- Stoma-Versorgung, Inkontinenz-Versorgung, Ernährungs-Versorgung
- Beratung zu ergänzenden Angeboten (z.B. Hausnotruf, Hilfsmittelversorgung,
- hauswirtschaftliche Hilfen, Kinderbetreuung, Essen auf Rädern, etc.)
- Beantragung und Organisation von entlass-relevanten technischen Hilfsmitteln
- Organisation von Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung
- Organisation der Aufnahme in einer stationären Pflegeeinrichtung
- Vermittlung und Organisation der Aufnahme in eine Hospiz-Einrichtung
- Information und Hilfestellung bei Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht
- Kontaktherstellung zu Selbsthilfegruppen sowie anderen Beratungsstellen
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